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   BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78   

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https://dejure.org/1981,1224
BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78 (https://dejure.org/1981,1224)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1981 - VI R 205/78 (https://dejure.org/1981,1224)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - VI R 205/78 (https://dejure.org/1981,1224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 553
  • BStBl II 1981, 773
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.11.1976 - VI R 214/74

    Gelegenheitsgeschenke an Arbeitnehmer aus besonderem Anlaß Barzuwendungen bei

    Auszug aus BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
    Zwar habe der BFH im Urteil vom 12. November 1976 VI R 214/74 (BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181) Zweifel angedeutet, ob auch Barzuwendungen als Gelegenheitsgeschenke in Betracht kämen.

    Gemäß § 2 Abs. 1 LStDV, der § 19 EStG gesetzeskonform auslegt (BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181), sind Arbeitslohn alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis zufließen.

    Die Rechtsprechung hat zwar als einmaligen persönlichen Anlaß, der ein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk rechtfertigt, das Ausscheiden aus dem Betrieb aus Altersgründen anerkannt (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 VI R 79/68, BFHE 94, 226, BStBl II 1969, 116; BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181).

  • BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71

    Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener

    Auszug aus BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
    Arbeitslohn ist im weitesten Sinn alles, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt, was also als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es nicht so sehr auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181).

    Eine Geldzuwendung wird auch aus der Sicht des Arbeitnehmers, auf die es insoweit nach der Rechtsprechung ankommt (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181), regelmäßig nicht als Ehrung oder Aufmerksamkeit, sondern als Vergütung für geleistete Dienste verstanden.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 79/68

    Zuwendungen an einen Arbeitnehmer nach zehnjähriger Tätigkeit als steuerfreies

    Auszug aus BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
    Die Rechtsprechung hat zwar als einmaligen persönlichen Anlaß, der ein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk rechtfertigt, das Ausscheiden aus dem Betrieb aus Altersgründen anerkannt (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 VI R 79/68, BFHE 94, 226, BStBl II 1969, 116; BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181).

    Der Senat hat in dem Urteil in BFHE 94, 220, BStBl II 1969, 116 noch betont, die Entwicklung der Verhältnisse habe dazu geführt, daß die - als Gelegenheitsgeschenke anzuerkennenden - Sachzuwendungen mehr und mehr durch Barzuwendungen verdrängt werden, weil der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer überlassen wolle, sich die Dinge zu beschaffen, die ihm eine besondere Freude bereiten.

  • BFH, 04.10.1963 - VI 69/62 U

    Gewährung der Lohnsteuerfreiheit für Barzuwendungen des Unternehmers an seine

    Auszug aus BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
    Der Senat beurteilt demnach nunmehr Barzuwendungen bei besonderen Anlässen ebenso wie bei Betriebsveranstaltungen, für die schon bisher entschieden war, daß sie steuerpflichtiger Arbeitslohn sind, wenn dem Arbeitnehmer die Verwendung des Geldbetrages freigestellt ist (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1963 VI 69/62 U, BFHE 77, 660, BStBl III 1963, 562).
  • BFH, 08.08.1980 - VI R 49/77

    Geburtstag - Geldzuwendungen

    Auszug aus BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
    Als Gelegenheitsgeschenke werden Zuwendungen verstanden, bei denen der Gedanke im Vordergrund steht, dem Arbeitnehmer eine persönliche Aufmerksamkeit zu erweisen oder ihn zu ehren, und bei denen deshalb die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in den Hintergrund treten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. August 1980 VI R 49/77, BFHE 131, 237, BStBl II 1980, 705).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Zwar sei der Bundesfinanzhof (BFH) von seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach Bar- und Sachzuwendungen gleich zu beurteilen seien, mit der Maßgabe abgerückt (Urteile vom 12. November 1976 VI R 214/74, BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181; vom 17. Januar 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773), daß bei Geldzuwendungen der ehrende Charakter in der Regel zu verneinen sei.

    In der Folgezeit wurde ein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk verneint wegen der Höhe des hingegebenen Betrags (BFHE 120, 494, BStBl II 1977, 181: 250 bis 500 DM anläßlich des Ausscheidens aus dem Betrieb), wegen der Art des Anlasses (BFH-Urteile vom 9. Juni 1978 VI R 197/75, BFHE 125, 260, BStBl II 1978, 532, Weihnachtsfeier; in BFHE 131, 237, BStBl II 1980, 705: beim 70. Geburtstag des Firmengründers einer KG) und wegen des Charakters des Geschenks als Barzuwendung (BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Bei Barzuwendungen liege regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor (BFH-Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).

    Dem stehe das Urteil in BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773 nicht entgegen, weil dort nur entschieden sei, daß Geld keinen ehrenden Charakter habe.

  • BFH, 22.04.1982 - III R 135/79

    Todesfall-Versicherungssumme aus Pauschalversicherung für Betriebsfahrzeuge als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Arbeitslohn alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen und als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen sind (zuletzt Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).
  • BFH, 02.03.1988 - I R 96/84

    Unbeschränkte Steuerpflicht - Lehrkraft - Beurlaubung - Fortfall von Bezügen -

    a) Arbeitslohn ist alles, was als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es weniger auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen ankommt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2003 - 11 K 191/03

    Einnahmen aus Messstipendien als steuerpflichtige Einkünfte; Leistungen Dritter

    Arbeitslohn ist im weitesten Sinn alles, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt, was also als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es nicht so sehr auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis ankommt (BFH-Urteile vom 17.07.1981 VI R 205/78, BStBl II 1981, 773; vom 19.07.1974 VI R 114/71, BStBl II 1975, 181).
  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder

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  • FG Münster, 06.12.2006 - 8 K 4463/02

    Erfassung von Zahlungen aus dem Initiativprogramm "Förderung der Weiterbildung

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer den erlangten Vorteil wirtschaftlich als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber betrachten kann (BFH-Urteil vom 19.07.1974 VI R 114/71 BStBl. II 1975, 181; BFH-Urteil vom 17.07.1981 VI R 205/78 BStBl. II 1981, 773).
  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 52/83

    Fahrtkostenersatz und Bruttoeinkommen

    Lohnsteuerpflicht ausgenommen (vgl zum Arbeitslohn entsprechend dem Bruttoeinkommen im versorgungsrechtlichen Sinn: zB BFHE 133, 553, SSH; 137, 13, 16 f).
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